Veranlagung zur Hundesteuer
Steuer:
Die Hundesteuer wird durch die Hundesteuersatzung der Stadt Hirschberg vom 02. September 2013 (zuletzt geändert am 28.10.2019) festgelegt und beträgt:
- für den 1. Hund 55,00 € pro Jahr
- für den 2. Hund 70,00 € pro Jahr
- für jeden weiteren Hund 95,00 € pro Jahr
- für jeden gefährlichen Hund 520,00 € pro Jahr
Die Definition „gefährlicher Hund“ bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 und 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung durch Tiergefahren (ThürTierGefG).
Fälligkeit:
Die Hundesteuer ist am 01.05. jeden Jahres fällig.
Hinweise:
- Das Vorliegen einer aktuellen Hundehaftpflichtversicherung ist bei Anmeldung nachzuweisen.
- Hunde sind gem. § 1 Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
Anzeigepflicht:
Bei der Stadtverwaltung Hirschberg ist jeder über vier Monate alte Hund binnen 14 Tagen anzuzeigen, der:
- neu angeschafft wurde,
- beim Zuzug mitgebracht wurde,
- zur Pflege oder Probe gehalten wird,
- der aus eigener Zucht hervorgegangen ist.
Bei der Anmeldung ist für jeden Hund das Formular „Hundesteueranmeldung“ der Stadt Hirschberg zu verwenden.
Formulare: