Amtliche öffentliche Bekanntmachung
für die Anhörung der Einwohner zum Entwurf „Zweites Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften“ (Drucksache 8/3558)
In Artikel 1 § 2 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Thüringer Landesregierung werden für den Saale-Orla-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:
Die Städte Gefell und Hirschberg werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Städte wird eine neue Gemeinde gebildet.
Die neu gebildete Gemeinde führt den Namen „Gefell-Hirschberg“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen.
Die Einwohner, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, werden zu dem o. g. Gesetzentwurf angehört. Die Stellungnahmen sind schriftlich an das
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Rechtsaufsichtsbehörde
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
zu richten.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 11. September 2026 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Die Einwohner der Stadt Hirschberg haben die Gelegenheit, die Anhörungsunterlagen vom
10. August 2026 bis zum 11. September 2026
in den nachfolgend genannten Verwaltungsräumen einzusehen:
Stadtverwaltung Hirschberg,
Abteilungen Kämmerei/Kasse, Pass- und Meldeamt, Sekretariat, Liegenschaften/Ordnungsamt
Marktstraße 2,
07927 Hirschberg
zu folgenden Dienstzeiten:
Montag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Die amtliche öffentliche Bekanntmachung erfolgt weiterhin in den Verkündigungstafeln der Stadt Hirschberg und der Ortsteile. Weiterhin kann die amtliche öffentliche Bekanntmachung mit den entsprechenden Anlagen über die Internetseite der Stadt Hirschberg www.stadt-hirschberg-saale.de abgerufen werden.
Anlagen: Formblätter 2b und 2b