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Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen

Allgemeine Informationen:

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz
(Haupt- oder Nebenwohnsitz) der Eheschließenden.
Die  Ehe kann bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen
werden.
Die Eheschließenden sollten die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Partner verhindert, so hat er eine schriftliche Vollmacht darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist.

 

Gebühren:

Anmeldung der Eheschließung                                                        33,00 €
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten                   55,00 €
Eheschließung mit ausländischer Beteiligung                                  55,00 €
1 Eheurkunde                                                                                   7,00 €
(weitere Gebühren können anfallen, z.B. Stammbuch der Familie)

 

Sie benötigen:

Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese
je nach Lebenslage sehr unterschiedlich sind.  

Im Allgemeinen aber sind vorzulegen:
 
-          gültiger Personalausweis oder Reisepass,
-          beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister,
-          Aufenthaltsbescheinigung (vom Einwohnermeldeamt),
-          rechtskräftige Beendigung der Vorehen ist nachzuweisen,

Bei Ausländerbeteiligung ist unbedingt ein gültiger Reisepass mitzubringen.

 

Kontakt


Standesamt


Frau Jordan


Tel.: 036646 280813


eMail: jordan@stadt-tanna.de