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Kirchenaustritte

Allgemeine Informationen:

Seit dem 1. März 2009 ist gesetzlich geregelt, dass das Wohnsitz-Standesamt
zur wirksamen Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung zuständig ist.

 

Rechtsgrundlagen:

Thüringer Kirchensteuergesetz

 

Gebühren:

1 Beurkundung der mündlichen Erklärung                       30,00 €

 

Sie benötigen:

- Personalausweis oder Reisepass

 

Kontakt


Standesamt


Frau Jordan


Tel.: 036646 280813


eMail: jordan@stadt-tanna.de