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Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

NEUES  BUNDESMELDEGESETZ  - INFORMATIONEN  FÜR  WOHNUNGSGEBER

Ab dem 01.11.2015 gilt mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes ein neues Melderecht.

Damit geht eine Veränderung für Vermieter einher, denn mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt (§ 19 BMG)

Künftig ist bei jedem Einzug eine Bestätigung des Wohnungsgebers auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.

Das bedeutet, dass Wohnungsgeber ab dem 01.11.20215 ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen. Zu Ihrer Erleichterung haben wir ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung auf der Homepage der Stadt Hirschberg bereitgestellt. Gleichzeitig erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung in der Meldebehörde Hirschberg.

Für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung bleiben Ihnen maximal zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann gegenüber der Meldebehörde den Einzug nachweisen und sich so regelkonform anmelden.

Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  •  Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  •  die Namen der meldepflichtigen Personen.

    Darüber hinaus erfassen wir Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist.

Die Vorlage eines Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Das entsprechende Gesetz wurde auf Seite 1084 des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2013 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2013 verkündet und durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens ab Seite 1738 des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 2014 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 25. November 2014 modifiziert. Auf das 1. Änderungsgesetz zum BMG vom 11.10.2016 (BGBl. I, Nr. 48, S. 2218) und die Verordnung zur Änderung der Verordnungen zum BMG vom 11.10.2016 (BGBl. I S. 2249) wird verwiesen.

Ihre Meldebehörde

Kontakt

 

Pass- und Meldestelle/
Soziales

Frau Schult

Tel.: 036644 43023

eMail: meldewesen@stadt-hirschberg-saale.de