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2. Änderung Bebauungsplan Wohngebiet "An der Lobensteiner Straße"

  

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Stadt Hirschberg
Bebauungsplan Wohngebiet "An der Lobensteiner Straße"
2. Änderung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hirschberg hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2021 die Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "An der Lobensteiner Straße" in Hirschberg bestätigt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BaUGB sowie zur Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BaUGB bestimmt.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen an die bestehenden Verhältnisse angepasst und hinsichtlich einer erweiterten Nutzung geändert werden.
Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BaUGB geführt, so dass sowohl auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB als auch auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht vezichtet wird.
Die Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "An der Lobensteiner Straße" liegen in der Zelt vom

             30. August 2021 bis einschließlich zum 04. Oktober 2021

in den Räumen des Rathauses der Stadt Hirschberg (Marktstraße 2, 07927 Hirschberg/Saale) während der nachfolgenden Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
07:30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
07:30 - 12.00 Uhr
07:30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
07:30 - 12.30 Uhr
Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist das Rathaus der Stadt Hirschberg ggf. nur eingeschränkt zugänglich. Es wird daher gebeten, sich möglichst vor Einsichtnahme telefonisch unter der Rufnummer 036644 43019 oder 036644 43010 anzumelden bzw. alternativ zum direkten Zugang zu den Entwurfsunterlagen an der Eingangstür zum Rathaus zu klingeln. Die Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen ist zu den o. g. Zeiten gewährleistet.

Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 SaE 1 BaUGB werden der lnhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Entwurfsunterlagen zusätzlich über die lnternetportale der Stadt (www.stadt-hirschberg-saale.de) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) bereit
gestellt und können über diese eingesehen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Südwesten des Stadtgebietes von Hirschberg (s. Anlage zur Bekanntmachung).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hirschberg, 06.08.2021

Rüdiger Wohl
Bürgermeister der Stadt Hirschberg

 

 

Begründung und Planzeichnung -Entwurf-

               Begründung -Entwurf-

               Planzeichnung -Entwurf-

 

 

 

 

 

 

Kontakt

 

Stadtverwaltung

Marktstraße 2
07927 Hirschberg

Telefon: 036644 4300

Telefax: 036644 43022

eMail: info@stadt-hirschberg-saale.de