Neues Gesetz: ThürTierGefG
Neue Anzeigepflichten für alle Hundebesitzer bis zum 01. März 2012
Am 01. September 2011 trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft.
Wichtige Neuerungen sind u.a. dass alle Hunde mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbarem Transponder "gechippt" werden müssen sowie alle Hundehalter verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und einer Höhe von 250.000 € für sonstige Schäden abzuschließen.
Der Halter eines Hundes hat die Kennzeichnung mit dem Chip als auch den Abschluss der Versicherung der zuständigen Behörde (Stadt Hirschberg, Ordnungswesen oder Kämmerei) bis zum 01.März 2012 nachzuweisen.
Für gefährliche Hunde gelten Erlaubnispflichten sowie weitere besondere Bedingungen.
Das Thüringer Innenministerium hat aus diesem Grund einen Fragen-Antworten Katalog erarbeitet, der typische Fragestellungen, insbesondere von Hundehaltern aufgreift und die entsprechenden Antworten hierzu enthält.
Unter dem nachfolgendem Link ist der Katalog abrufbar:
